- Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen
 - Außerordentliche und dringende/notwendige Maßnahmen (Art. 42) mit ausschließlichem Bezug auf die Veröffentlichung des Berichtes über die Spendensammlung zur Unterstützung der Maßnahmen gegen den epidemiologischen Notstand durch Covid-19, sofern Spenden eingegangen sind (Art. 99, Abs. 5, G.D. 34/2020)
 
Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen
Neuigkeiten
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  24.10.2025
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