Erstellung einer Rangordnung für die befristete Anstellung von PflegehelferInnen, IV. Funktionsebene

Arbeitsangebot erstellt am 05.03.2021
Erstellung einer Rangordnung für die befristete Anstellung von PflegehelferInnen, IV. Funktionsebene
Latsch
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Deadline 31.03.2021

DIE DIREKTORIN

gibt bekannt, dass eine Rangordnung nach Prüfungen für die befristete Anstellung von

PflegehelferInnen

IV. Funktionsebene, mit Vollzeit- und Teilzeitarbeit, der deutschen Sprachgruppe vorbehalten, erstellt wird.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Rangordnung:

  • Abschluss der Mittelschule oder der Grundschule sowie zusätzlich:
  • Diplom eines Pflegehelfers oder Diplom eines Pflegegehilfen
  • Zweisprachigkeitsnachweis „A2“ (ehem. „D“)
  • Zugehörigkeit zur deutschen Sprachgruppe

 

Die nach einer Vorlage abgefassten Ansuchen um Aufnahme in die Rangordnung müssen bis

12.00 Uhr des 31.03.2021

im Sekretariat des ÖBPB „Spitalfond zur Hl. Dreifaltigkeit“ Seniorenwohnheim Annenberg Latsch, Hauptstr. 57, 39021 Latsch einge­reicht werden.

Die Erstellung der Rangordnung erfolgt nach Bewertung der Prüfungen.

Die Vorlage für das Ansuchen und nähere Auskünfte kön­nen im Sekretariat des Seniorenwohnheim Annenberg Latsch, Tel. 0473/623 150, info@altenheimlatsch.it eingeholt werden.